EEG 2000
Zielsetzungen
- Vorrangige Einspeisung von erneuerbarem Strom ins Netz
- feste Einspeisevergütungen
- Vergütung über 20 Jahre garantiert
Auswirkungen
- Starker Investitionsanreiz durch Planungssicherheit
- Beginn des massiven Ausbaus von Windenergie und PV
- Markteintritt vieler neuer Akteure (Bürger, Landwirte, kleine Unternehmen)
1. Novelle 2004
Zielsetzungen
- Erhöhung und stärkere Differenzierung der Vergütungssätze
- Ziel: Erhöhung des EE-Anteils am Strommix
Auswirkungen
- Deutlich beschleunigter Ausbau, vor allem bei Wind an Land, hohes Wachstum bei PV
2. Novelle 2009
Zielsetzungen
- Sehr hohe Einspeisevergütungen für Solarstrom
- Degressionsmechanismus (jährliche Absenkung der Vergütung)
Auswirkungen
- Hohe Ausbaurate der Photovoltaik
- Entstehen einer starken deutschen Solarindustrie
- EEG-Umlage steigt stark an
3. Novelle 2012
Zielsetzungen
- Kostenbremse: starke Kürzung der PV-Vergütung
- Ausbaukorridore (= Zubaubremse)
Auswirkungen
- Zubau PV: 8 GW in 2012;
- danach Einbruch des PV-Ausbaus
- Investitionsrückgang
- Verlust der Marktführerschaft für Solarindustrie in Deutschland
5. Novelle 2017
Zielsetzungen
- Umstellung von festen Vergütungen auf Ausschreibungen
Auswirkungen
- Bevorzugung großer Projektierer
- Einbruch bei Bürgerenergie und Onshore-Wind
- stark reduzierte EE-Ausbaurate
- Zubau PV: 2 – 3 GW in 2017/2018
6. Novelle 2021
Zielsetzungen
- Ziel: 65% EE-Strom bis 2030
- Verbesserungen für Mieterstrom und Eigenverbrauch
Auswirkungen
- Weiterhin gebremster Zubau, vor allem bei Wind an Land
7. Novelle 2023
Zielsetzungen
- EE im „überragenden öffentlichen Interesse“
- deutliche Anhebung der Ausbauziele (100% EE-Strom bis 2035)
Auswirkungen
- Deutlich verbesserte Investitionsbedingungen (Boom Freiflächen-PV; Zunahme der Genehmigungen für Wind an Land)
- Gebäudeenergiegesetz: neue Heizanlagen brauchen 65% EE
- Zubau PV 15 GW in 2023
- 17 GW in 2024
Aktueller Referentenentwurf (EEG 2027)
Zielsetzungen
Der bisher unzureichende Netzausbau soll nicht durch höhere Geschwindigkeit kompensiert werden, sondern durch erschwerten Netzzugang für die Erneuerbaren:
- die Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen soll abgeschafft werden
- die Redispatchkosten sollen entfallen (Anlagen, die wegen hoher Stromproduktion bei ungenügender Netzkapazität abgeschaltet werden müssen, erhalten bisher Ausfallvergütungen). Damit werden die Investitionen riskoreicher und somit auch die Bankenkredite teurer = unvertretbares Risiko für kleine Betreiber (Bürgerenergiegesellschaften)
- in Bereichen, in denen die Netze zeitweise überlastet sind, können die Netzbetreiber den Zugang für die weitere erneuerbare Anlagen verweigern.
- Die Erneuerbaren sollen für den notwendigen Netzausbau finanziell aufkommen.
- Zusätzliche Gaskraftwerke sollen die Risiken der „Dunkelflauten“ vermeiden. Diese Gaskraftwerke sollen im stand-by-Betrieb laufen und nur bei Bedarf ans Netz gehen. Die Kosten für die Gaskraftwerke müssen über die Strompreise erwirtschaftet werden.
- Statt die Netzstabilität durch zusätzliche Batteriespeicher zu favorisieren, sollen die Stromspeicher Entgelte für das Ein- und Ausspeichern zahlen, was deren Rentabilität erheblich verschlechtert.
Auswirkungen
- Fazit: zusätzliche Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren; Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht mehr zu erreichen; Lobbypolitik für die fossilen Konzerne.
